Archiv der Kategorie ‘Barrierefreiheit‘

Ist PDF/UA-1 (ISO 14289-1) der internationale Standard für barrierefreie PDF-Dateien?

28. April 2017 in Ausschreibungen, Barrierefreiheit, PDF

Kurze Antwort: Nein. PDF/UA-1 ist ein internationaler Standard für barrierefreie PDF-Dateien, aber nicht der internationale Standard. Im Gegenteil entschied im Januar 2017 das US Access Board nach längerer Anhörung und Diskussion im Rahmen der Aktualisierung der Information and Communication Technology (ICT) Standards and Guidelines gegen PDF/UA-1 und für WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0):

“The Board is persuaded by the majority of commenters that PDF/UA-1 should not serve as a referenced accessibility standard for electronic content and support documentation in the final rule. (…) in the final rule, we have removed the reference to PDF/UA-1 from E205.4, C203.1, and 602.3.(…)”

Auch der europäische Standard Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services (EN 301 549 V1.1.1 (2014-02) sieht Konformität mit WCAG 2.0 vor. Für PDF-Dokumente, die keine Webinhalte sind, wird in Abschnitt 10.2 als Anmerkung auf WCAG2ICT verwiesen. Dabei handelt es sich um ein informatives Dokument des World Wide Web Consortiums, in welchem die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines auf solche Informations- und Kommunikationstechnologien übertragen wurden, die keine Web-Inhalte sind. PDF/UA-1 hingegen wird nicht erwähnt. Das ergibt eine einfache Suche in der in diesem Abschnitt verlinkten PDF-Datei.

Oft vergessen: Auch die WCAG 2.0 selber ist eine ISO-Norm und zwar ISO/IEC 40500:2012. PDF/UA-1 ist daher weder “der” internationale Standard für barrierefreie PDF-Dateien, noch “der” (einzige) internationale ISO-Standard für barrierefreie PDF-Dateien.

Barrierefreie Dokumente im Ausschreibungsverfahren

20. April 2016 in Ausschreibungen, Barrierefreiheit

Mit einem großen Wurf wurde am 18.04.2016 das Ausschreibungsverfahren reformiert. Generell soll mehr auf Barrierefreiheit geachtet werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist nicht nur die spätere Barrierefreiheit des ausgeschriebenen Produkts. Auch die Ausschreibungsunterlagen selber sollen barrierefrei umgesetzt sein. Dies sieht §11 Absatz 1 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) vor:

(1) Elektronische Mittel und deren technische Merkmale müssen allgemein verfügbar, nichtdiskriminierend und mit allgemein verbreiteten Geräten und Programmen der Informations- und Kommunikationstechnologie kompatibel sein. Sie dürfen den Zugang von Unternehmen zum Vergabefahren nicht einschränken. Der öffentliche Auftraggeber gewährleistet die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der jeweils geltenden Fassung.

Sie benötigen Unterstützung bei der barrierefreien Umsetzung Ihrer Ausschreibungsunterlagen? Gerne berate ich Sie beim Aufbau des nötigen Know how.

WCAG-EM – ein international abgestimmtes Testverfahren für WCAG 2.0

14. April 2016 in Barrierefreiheit, Testverfahren, WCAG

WCAG-EM, Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology, ist ein vom World Wide Web Consortium veröffentlichtes Testverfahren für WCAG 2.0 und damit für eine Prüfung der im Dezember 2008 veröffentlichten internationalen Richtlinien.

Das Prüfverfahren für WCAG 2.0 wurde unter internationaler Beteiligung entwickelt und durchlief ab Juli 2011 sowohl mehrere interne als auch öffentliche Kommentierungsrunden, bis es im Juli 2014 veröffentlicht werden konnte usabitcoincasino. Wie beim World Wide Consortium üblich wurde die Entwicklung und Diskussion über eine öffentlich zugängliche Mailing-Liste geführt. Ergänzt wurde die Entwicklung und Abstimmung über dokumentierte Telefonkonferenzen.

Mit dem WCAG-EM Report Tool können Tests von Websites nach dem Testverfahren WCAG-EM vorgenommen werden. Das Report Tool steht auch zur Installation zur Verfügung und wurde vom W3C auf github veröffentlicht.

Muss die Barrierefreiheit eines PDF-Dokuments gekennzeichnet werden?

11. April 2016 in Barrierefreiheit, PDF

1. Ausgangslage

Vor allem auf deutschen Websites begegnen Nutzern immer wieder Kennzeichnungen in Links zu PDF-Dateien als „nicht barrierefrei“ bzw. „barrierefrei“, z.B. „Dokument XY, barrierefrei“ oder „Dokument XY, nicht barrierefrei“.

Solche Kennzeichnungen und damit Deklarationen von PDF-Dokumenten mögen auf den ersten Blick gut gemeint sein, sollen sie doch Menschen mit Behinderungen darüber informieren, ob ein PDF problemlos gelesen werden kann. Sie sind jedoch in mehrfacher Hinsicht kritisch.

2. Unterschiedliche Erwartungen und Bedeutungen

Verschiedene Nutzergruppen und Leser erwarten von einem als „barrierefrei“ bezeichnetem PDF nicht zwingend das Gleiche. Während Screenreadernutzer und damit blinde Leser in der Regel eine korrekte Auszeichnung von Überschriften, Absätzen, Datentabellen usw. mit entsprechenden Tags sowie Alternativtexte für informative Bilder zu Recht erwarten, erwarten sehbehinderte Leser u.a. gute Kontrastverhältnisse in Überschriften, Fließtexten, ggf. vorhandenen Info-Boxen und für Bildunterschriften. Menschen mit Lernschwierigkeiten werden wahrscheinlich von einem als „barrierefrei“ gekennzeichneten PDF-Dokument einen Text in Leichter Sprache erwarten live casino go. Und wieder andere Leser erwarten lediglich, dass es sich bei einem derart gekennzeichneten PDF nicht um ein rein-grafisches PDF handelt. Leser, die aufgrund von Blendempfindlichkeit auf starken Kontrast und/oder eigene Farbeinstellungen angewiesen sind, erwarten, dass ein PDF auch nach Ändern von Farben im Adobe Reader problemlos gelesen werden kann. Gerade diesem Aspekt steht zuweilen der fehlerhafte Kontrastmodus des Adobe Reader gegenüber.

Nutzererwartungen können sich auch auf verwendete Schriftarten oder Schriftgrößen beziehen. Während sich HTML-Seiten, z.B. durch Einstellungen im Browser oder durch Verwendung von Browser-Add-ins oder eigenen Nutzerstilen anpassen lassen, ist dies bei PDF-Dateien nicht der Fall.

Eine Kennzeichnung als „barrierefrei“ ist daher und gemessen an unterschiedliche Nutzererwartungen sozusagen keine valide Aussage, die für alle Nutzer gilt und die gleiche Bedeutung hat.

Erschwerend kommt im umgekehrten Fall hinzu, dass eine Kennzeichnung als „nicht-barrierefrei“ Leser unnötig abschrecken kann. Blinde Leser beispielsweise könnten denken, dass ein Klick auf einen Link „Dokument XY, nicht-barrierefrei“ ein rein-grafisches und damit mit Screenreadern nicht lesbares PDF aufruft. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass eine Datei erst gar nicht aufgerufen wird – auch wenn es sich vielleicht nur um eine oder zwei Seiten mit Absätzen handelt. Hier mag dann zwar die Auszeichnung korrekter Zwischenüberschriften fehlen oder statt des Dokumenttitels der Dateiname gegeben sein, aber die Datei kann in zahlreichen Fällen zumindest einigermaßen gelesen werden – auch wenn sie keinem bekannten Standard für Barrierefreiheit entspricht und das Lesen mühsamer als bei korrektem Tagging sein kann.

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PDF/UA – Braucht es einen separaten Barrierefreiheits-Standard für das Format PDF?

16. Februar 2015 in Barrierefreiheit, PDF, WCAG

PDF Universal Acessibility (PDF/UA-1) ist ein ISO Standard für Barrierefreie PDF-Dateien, veröffentlicht im Jahr 2012. Aber: Brauchen wir überhaupt einen speziellen Standard für die Barrierefreiheit von PDF-Dateien, wo es doch die Web Content Accessibility Guidelines und damit die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte gibt?

Aus meiner Sicht ist die Antwort zunächst nicht abhängig vom Format, sondern vom Zweck eines PDF oder besser gesagt davon, ob ein PDF im Web (wozu in der Regel und immer öfter auch Intranet zählt) veröffentlicht wird oder nicht.

Die WCAG 2.0 sowie die deutsche BITV 2.0 adressieren alle Web-Inhalte und umfassen damit immer auch PDF-Dateien, die im Web veröffentlicht sind. Dabei kommt es nicht auf das Format an, denn die WCAG 2.0 wurden bitcoin casino sa explizit technologie-unabhängig formuliert. In keinem Erfolgskriterium findet sich ein Bezug auf eine bestimmte Technologie, z.B. HTML, Java, Javascript, Flash, PDF, sondern allgemein formulierte Konzepte zu Themen der Barrierefreiheit. Würde man ein bestimmtes Format herauslösen, bedeutet das zwangsläufig, dass nicht nur Web Inhalte auf bestimmte Technologien reduziert würden, sondern letztlich der gesamte WCAG 2.0 – Standard.

Nun begegnen einem PDF-Dateien nicht nur im Web. Die verschiedensten Textsorten erreichen Leser im PDF-Format. Dazu gehören Protokolle von Mitgliederversammlungen oder Arbeitstreffen, Unterrichtsmaterialen und E-Books, wenn sie als PDF veröffentlicht werden sowie Rechnungen, Briefe usw. -, um nur einige wenige Beispiele zu geben. Hier haben wir es sehr oft gerade nicht mit Webinhalten zu tun und damit werden sie nicht von den WCAG 2.0 oder der BITV 2.0 erfasst. An dieser Stelle war und ist ein Standard für barrierefreie PDF-Dateien nicht nur sinnvoll, sondern geradezu nötig und PDF/UA-1 schließt hier eine Lücke.

Die Frage “Braucht es einen separaten Standard für barrierefreie PDF-Dateien?” lässt sich meiner Auffassung also nicht generell, sondern sozusagen formal gesehen am besten zunächst mit “Ja” und “Nein” beantworten. Gleichwohl gibt PDF/UA-1 und das Matterhorn-Protokoll (PDF) als Konkretisierung eine wichtige Richtschnur und Anleitung für das konkrete Umsetzen und Prüfen von PDF-Barrierefreiheit, jedoch nicht als Ersatz der WCAG 2.0 für PDF-Webinhalte, sondern als Ergänzung.