Archiv der Kategorie ‘Ausschreibungen‘

Ist PDF/UA-1 (ISO 14289-1) der internationale Standard für barrierefreie PDF-Dateien?

28. April 2017 in Ausschreibungen, Barrierefreiheit, PDF

Kurze Antwort: Nein. PDF/UA-1 ist ein internationaler Standard für barrierefreie PDF-Dateien, aber nicht der internationale Standard. Im Gegenteil entschied im Januar 2017 das US Access Board nach längerer Anhörung und Diskussion im Rahmen der Aktualisierung der Information and Communication Technology (ICT) Standards and Guidelines gegen PDF/UA-1 und für WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0):

“The Board is persuaded by the majority of commenters that PDF/UA-1 should not serve as a referenced accessibility standard for electronic content and support documentation in the final rule. (…) in the final rule, we have removed the reference to PDF/UA-1 from E205.4, C203.1, and 602.3.(…)”

Auch der europäische Standard Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services (EN 301 549 V1.1.1 (2014-02) sieht Konformität mit WCAG 2.0 vor. Für PDF-Dokumente, die keine Webinhalte sind, wird in Abschnitt 10.2 als Anmerkung auf WCAG2ICT verwiesen. Dabei handelt es sich um ein informatives Dokument des World Wide Web Consortiums, in welchem die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines auf solche Informations- und Kommunikationstechnologien übertragen wurden, die keine Web-Inhalte sind. PDF/UA-1 hingegen wird nicht erwähnt. Das ergibt eine einfache Suche in der in diesem Abschnitt verlinkten PDF-Datei.

Oft vergessen: Auch die WCAG 2.0 selber ist eine ISO-Norm und zwar ISO/IEC 40500:2012. PDF/UA-1 ist daher weder “der” internationale Standard für barrierefreie PDF-Dateien, noch “der” (einzige) internationale ISO-Standard für barrierefreie PDF-Dateien.

Barrierefreie Dokumente im Ausschreibungsverfahren

20. April 2016 in Ausschreibungen, Barrierefreiheit

Mit einem großen Wurf wurde am 18.04.2016 das Ausschreibungsverfahren reformiert. Generell soll mehr auf Barrierefreiheit geachtet werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist nicht nur die spätere Barrierefreiheit des ausgeschriebenen Produkts. Auch die Ausschreibungsunterlagen selber sollen barrierefrei umgesetzt sein. Dies sieht §11 Absatz 1 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) vor:

(1) Elektronische Mittel und deren technische Merkmale müssen allgemein verfügbar, nichtdiskriminierend und mit allgemein verbreiteten Geräten und Programmen der Informations- und Kommunikationstechnologie kompatibel sein. Sie dürfen den Zugang von Unternehmen zum Vergabefahren nicht einschränken. Der öffentliche Auftraggeber gewährleistet die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der jeweils geltenden Fassung.

Sie benötigen Unterstützung bei der barrierefreien Umsetzung Ihrer Ausschreibungsunterlagen? Gerne berate ich Sie beim Aufbau des nötigen Know how.