Muss die Barrierefreiheit eines PDF-Dokuments gekennzeichnet werden?
11. April 2016 von Kerstin Probiesch in: Barrierefreiheit, PDF
1. Ausgangslage
Vor allem auf deutschen Websites begegnen Nutzern immer wieder Kennzeichnungen in Links zu PDF-Dateien als „nicht barrierefrei“ bzw. „barrierefrei“, z.B. „Dokument XY, barrierefrei“ oder „Dokument XY, nicht barrierefrei“.
Solche Kennzeichnungen und damit Deklarationen von PDF-Dokumenten mögen auf den ersten Blick gut gemeint sein, sollen sie doch Menschen mit Behinderungen darüber informieren, ob ein PDF problemlos gelesen werden kann. Sie sind jedoch in mehrfacher Hinsicht kritisch.
2. Unterschiedliche Erwartungen und Bedeutungen
Verschiedene Nutzergruppen und Leser erwarten von einem als „barrierefrei“ bezeichnetem PDF nicht zwingend das Gleiche. Während Screenreadernutzer und damit blinde Leser in der Regel eine korrekte Auszeichnung von Überschriften, Absätzen, Datentabellen usw. mit entsprechenden Tags sowie Alternativtexte für informative Bilder zu Recht erwarten, erwarten sehbehinderte Leser u.a. gute Kontrastverhältnisse in Überschriften, Fließtexten, ggf. vorhandenen Info-Boxen und für Bildunterschriften. Menschen mit Lernschwierigkeiten werden wahrscheinlich von einem als „barrierefrei“ gekennzeichneten PDF-Dokument einen Text in Leichter Sprache erwarten live casino go. Und wieder andere Leser erwarten lediglich, dass es sich bei einem derart gekennzeichneten PDF nicht um ein rein-grafisches PDF handelt. Leser, die aufgrund von Blendempfindlichkeit auf starken Kontrast und/oder eigene Farbeinstellungen angewiesen sind, erwarten, dass ein PDF auch nach Ändern von Farben im Adobe Reader problemlos gelesen werden kann. Gerade diesem Aspekt steht zuweilen der fehlerhafte Kontrastmodus des Adobe Reader gegenüber.
Nutzererwartungen können sich auch auf verwendete Schriftarten oder Schriftgrößen beziehen. Während sich HTML-Seiten, z.B. durch Einstellungen im Browser oder durch Verwendung von Browser-Add-ins oder eigenen Nutzerstilen anpassen lassen, ist dies bei PDF-Dateien nicht der Fall.
Eine Kennzeichnung als „barrierefrei“ ist daher und gemessen an unterschiedliche Nutzererwartungen sozusagen keine valide Aussage, die für alle Nutzer gilt und die gleiche Bedeutung hat.
Erschwerend kommt im umgekehrten Fall hinzu, dass eine Kennzeichnung als „nicht-barrierefrei“ Leser unnötig abschrecken kann. Blinde Leser beispielsweise könnten denken, dass ein Klick auf einen Link „Dokument XY, nicht-barrierefrei“ ein rein-grafisches und damit mit Screenreadern nicht lesbares PDF aufruft. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass eine Datei erst gar nicht aufgerufen wird – auch wenn es sich vielleicht nur um eine oder zwei Seiten mit Absätzen handelt. Hier mag dann zwar die Auszeichnung korrekter Zwischenüberschriften fehlen oder statt des Dokumenttitels der Dateiname gegeben sein, aber die Datei kann in zahlreichen Fällen zumindest einigermaßen gelesen werden – auch wenn sie keinem bekannten Standard für Barrierefreiheit entspricht und das Lesen mühsamer als bei korrektem Tagging sein kann.
3. Nicht-kompatible Maßstäbe für PDF-Barrierefreiheit
Für PDF-Dokumente, die im Web veröffentlicht werden, können unterschiedliche Vorgaben angewendet werden. Relevant und Maßstab können sein:
- Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0)
- PDF/UA-1 (PDF Universal Accessibility)
- Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0)
- Die BITV 2.0 in Kombination mit Kriterien der Musterausschreibung des Bundes
Diese Verordnungen, Vorgaben bzw. Standards sind jedoch untereinander nicht vollständig kompatibel und legen teils sehr unterschiedliche Kriterien an die Barrierefreiheit von PDF-Dateien an. Das kann dazu führen, dass sowohl die PDF-Barrierefreiheit selber als auch die Kennzeichnung als „barrierefrei“ oder „nicht-barrierefrei“ nicht das gleiche bedeutet.
Während beispielsweise die WCAG 2.0 auf Stufe AA und die BITV 2.0 ein gewisses Mindestkontrastverhältnis für Texte (4,5:1) fordern, ist es nach PDF/UA-1 völlig ausreichend, wenn Texte korrekte Auszeichnungen (korrekte Tags) haben.
Nach PDF/UA-1 wären also beispielsweise Überschriften, die mit dem richtigen H-Tag ausgezeichnet wurden oder Bildunterschriften, die über das Caption-Tag ausgezeichnet sind, auch dann barrierefrei, wenn sie kontrastschwach sind. In PDF-UA-1 werden zwar ausreichende Kontrastverhältnisse als Anmerkung erwähnt, sie sind jedoch nicht Teil der normativen Vorgaben. Kontrastschwache Texte können völlig PDF/UA-1-konform sein, wären jedoch lediglich barrierefrei im Sinne von WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe A, nicht auf der meist empfohlenen Konformitätsstufe AA und in keinem Fall konform zu BITV 2.0. Die Datei wäre dann – sofern alle Einzelkriterien erfüllt sind – nur „barrierefrei“ im Sinne von PDF/UA-1 und damit eher „blindengerecht“, denn „barrierefrei“. Und: Ob Überschriften korrekt ausgezeichnet sind oder nicht dürfte insbesondere sehbehinderte Leser meist wenig interessieren, da richtige Tags keinen Einfluss auf die Farbgebung haben (sollen).
Ein PDF-Dokument kann umgekehrt kompatibel mit WCAG 2.0 und BITV 2.0 sein, jedoch technisch nicht vollständig kompatibel mit PDF/UA-1.
Ein Beispiel: Ein PDF-Dokument mit Listen kommt aus MS-Word und wurde über die Word-Funktion „Speichern unter“ als PDF gespeichert. In diesem PDF wird von dem wichtigsten Prüfwerkzeug, dem PAC 2.0 für PDF/UA-1, regelmäßig bemängelt, dass für Abstände zwischen Listenpunkt und Text eines Listeneintrags nicht-eingebettete Fonts verwendet wurden. Laut PDF/UA-1 ist dies ein Fehler der Barrierefreiheit. Nach WCAG 2.0 sowie BITV 2.0 hingegen wäre ein nicht-eingebettetes Zeichen – in unserem Beispiel ein Leerzeichen - nur dann ein Fehler, wenn sich daraus konkrete Barrierefreiheitsprobleme im Sinne des Standards bzw. der Verordnung ergeben würden. Das ist jedoch bei nicht-eingebetteten Leerzeichen regelmäßig nicht der Fall. Screenreader stolpern nicht darüber und auch in verschiedenen, gebräuchlichsten PDF-Readern konnte ich bei Tests bisher keine Probleme feststellen.
Abgesehen davon, dass dieser rein-technische Fehler von Microsoft behoben werden sollte, kann ein solches Beispiel-PDF barrierefrei nach WCAG 2.0 oder BITV 2.0 sein, müsste jedoch dann als „nicht-barrierefrei“ gekennzeichnet werden, wenn PDF/UA-1 als Maßstab angelegt wird und zwar auch, wenn es keine konkreten Barrierefreiheitsprobleme gibt.
Dem könnte nur abhelfen, dass in der Kennzeichnung selber auf das jeweils angewandte Kriterium verwiesen wird. Dafür müssten Leser jedoch wahre PDF-Standardista werden. Obwohl sie einfach nur einen bestimmten Text lesen wollen, müssten sie quasi wissen, was denn eine Barrierefreiheit nach BITV 2.0, WCAG 2.0 A, AA, AAA, sowie PDF/UA-1 konkret bedeutet und bedeuten kann. Eine solche Kennzeichnung mag eine Sache für ein allgemeines Accessibility-Statement sein, jedoch nicht für Links zu PDF-Dateien.
Hinweis: Die oben genannten Beispiele für nicht-kompatible Vorgaben sollen genügen, um das Problem einer Kennzeichnung von PDF-Dateien als barrierefrei oder nicht-barrierefrei aufzuzeigen. Eine Analyse zur Kompatibilität verschiedener Vorgaben im PDF-Bereich ist in Arbeit.
4. Barrierefreiheit steht drauf, ist aber nicht drin
Ein leider nicht seltener Fall ist, dass PDF-Dokumente als „barrierefrei“ gekennzeichnet wurden und es nicht sind – und zwar nach keinem möglichen Maßstab. Abgesehen von den zwei oben genannten Beispielen für nicht-kompatiblen Vorgaben gibt es natürlich Kriterien, die zum üblichen Kanon der Barrierefreiheit von Webseiten und -dokumenten allgemein gehören. Das sind u.a.
- Korrekte Tags für z.B. Überschriften, Absätze, Listen und für Datentabellen, damit die Semantik von Screenreader erfasst und an Nutzer vermittelt werden können,
- Eine korrekte Reihenfolge der Tags, damit die Inhalte in ihrer logischen Reihenfolge an Screenreadernutzer vermittelt werden,
- Alternativtexte für informative Grafiken,
Erstaunlich viel geht bereits bei diesen drei nur beispielhaft genannten Aspekten schief – um es salopp auszudrücken. Trotzdem finden sich immer wieder PDF-Dateien, die bereits auf dieser Ebene Mängel aufweisen und dennoch in einem Link zur Datei als „barrierefrei“ deklariert wurden.
Auch Fälle, in denen der Adobe-Umfließen-Modus (gefordert in der Musterausschreibung des Bundes) – eine spezielle Vergrößerungsfunktion im Adobe Reader – zwar wunderbar funktioniert, aber die Auszeichnung für Screenreader nicht sorgfältig genug vorgenommen wurde, sind bereits vorgekommen. Eine Kennzeichnung als „barrierefrei“ wäre bei einem solchen PDF nach jedem Maßstab eine Fehlinformation – auch wenn die Datei von Menschen mit Sehbehinderungen barrierefrei gelesen werden kann.
5. Warum nicht jede Zielseite kennzeichnen?
Eine im Web veröffentlichte PDF-Datei ist ebenso ein Webinhalt wie eine HTML-Seite. Bei Links zu HTML-Seiten wäre es geradezu absurd, wenn man verlangen würde, dass ein interner Link eine Kennzeichnung darüber enthielte, ob die Zielseite barrierefrei ist oder nicht. Online Redakteure müssten zudem zugleich Accessibility-Prüfexperten sein und jede verlinkte Zielseite der eigenen Website müsste dahingehend verfolgt werden, ob sich dort etwas ändert oder nicht. Die Kennzeichnung jedes Linkziels als „barrierefrei“ oder „nicht-barrierefrei“ wird zu recht üblicherweise nicht vorgenommen.
Eine spezielle Deklaration nur von PDF-Dateien als „barrierefrei“ oder „nicht-barrierefrei“ macht aus dem Format PDF etwas „Ganz Anderes“ und „Besonderes“. Seit vielen Jahren jedoch können wir in Sachen PDF-Accessibility sehr viel – wir müssen es nur tun. Es wird Zeit, dass PDF nicht mehr als das „Ganz Andere“ betrachtet wird, sondern als normaler Webinhalt. Dies schließt die Umsetzung von PDF-Barrierefreiheit zumindest ab einem bestimmten Datum bei zahlreichen „Altlasten“ ebenso ein wie ein obligatorisches Prüfen von PDF-Dateien im Rahmen von Accessibility-Tests. Ein Ausschluss von PDF-Dateien aus Accessibility-Tests und damit faktisch nur die Bewertung von HTML-Seiten verfälscht Prüfergebnisse und vermittelt u.U. sogar einen falschen Eindruck der real-existierenden Barrierefreiheit einer Website insgesamt.
Eine Pflicht zur Kennzeichnung der Barrierefreiheit von PDF-Dateien lässt sich zudem von keinem der oben genannten Maßstäbe herleiten. Insbesondere die WCAG 2.0 kennt nur technologie-unabhängige Erfolgskriterien für Webseiten, nicht aber nach Format sortierte Erfolgskriterien.
6. Fazit
Die Kennzeichnung von PDF-Dateien als „barrierefrei“ bzw. „nicht-barrierefrei“
- Bedeutet nicht für alle Leser und Nutzer das Gleiche,
- Ist stark abhängig vom angewandten Maßstab,
- Erfordert vertieftes Verständnis über die Kompatibilität von Standards, Verordnungen, Richtlinien und zwar sowohl nutzer- als auch redaktionsseitig,
- Ist abhängig von der (geprüften) Qualität des PDF,
- Lässt sich aus keinem Standard bzw. keiner Verordnung ableiten und
- kann Leser (zu Unrecht) abschrecken oder „falsche“ Erwartungen wecken
Wo jedoch viel machbar und noch viel Luft nach oben ist:
- Die Qualität von PDF-Dateien insgesamt verbessern,
- Ausschreibungen konkreter fassen,
- Ausschreibungspraxis und Kriterien so verbessern, dass Barrierefreiheit eine stärkere Rolle spielt,
- Redaktionelle Aspekte der Barrierefreiheit vermitteln (lassen),
- PDF-Dateien von erfahrenen Experten prüfen lassen,
- Fehlerhafte Darstellungen in häufig verwendeten PDF-Readern korrigieren (Adobe).
- Konvertierungsprozesse optimieren, z.B. die „Speichern-als-PDF“-Funktion (Microsoft)
PDF-Dateien sollten bei Launchs, Relaunchs und Accessibility-Tests einer Website als integraler Bestandteil begriffen und behandelt werden. Das würde die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten fördern; eine spezifische Kennzeichnung tut es nicht.
Download als PDF: Muss die Barrierefreiheit eines PDF-Dokuments gekennzeichnet werden?
am 15. April 2016 um 14:25 Uhr
Hallo Kerstin,
seit längerem bin ich auf der Suche nach einem Positivbeispiel. Also einem PDF, das “nach allen Regeln der Kunst” barrierefrei ist.
Falls es so etwas in der freien Wildbahn gibt: Hast du einen Link?
Alternativ auch gerne per E-Mail (Falls das Beispiel nicht öffentlich gemacht werden darf/soll).
Danke schon mal